Ratgeber

Echtheit prüfen: Stempel, Hausmethoden, Fachprüfung

Ob ein Schmuckstück aus echtem Gold oder Silber ist, lässt sich zu Hause nur grob einschätzen. Sicherheit gibt erst eine Prüfung mit geeigneten Verfahren. Grundlage sind das Feingehaltsgesetz (FeinGehG, gesetze-im-internet.de, Stand 31.08.2015) und der Artikel „Gold verkaufen“ der Verbraucherzentrale (Stand 29. Januar 2026), beide abgerufen am 27. Oktober 2026.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Juwelier prüft ein Schmuckstück mit der Lupe in seiner Werkstatt

Schritt 1: Den Stempel lesen

Bei Schmuck wird der Feingehalt nach § 5 Abs. 1 FeinGehG in Tausendteilen angegeben, etwa 585 bei Gold oder 925 bei Silber. Suchen Sie den Stempel an unauffälligen Stellen, zum Beispiel an der Innenseite eines Rings oder am Verschluss einer Kette. Eine Lupe hilft.

Was die Zahlen bedeuten, erklärt die Seite Feingehalt. Welche Zeichen das Gesetz vorsieht, lesen Sie unter Punzen.

Ein Stempel ist ein Hinweis, aber kein Beweis. Gold- oder silberähnliche Ware mit einem Feingehaltsstempel zu versehen, ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 FeinGehG zwar eine Ordnungswidrigkeit. Ob ein Stempel stimmt, sehen Sie dem Stück aber nicht an.

Schritt 2: Grenzen von Tests zu Hause

Im Internet finden sich viele Tests für zu Hause. Für keinen davon liegt uns eine Primärquelle vor, die ihn als verlässlich bestätigt. Deshalb hier nur die Grenzen:

  • Magnet: Zieht ein Magnet ein Stück deutlich an, enthält es magnetische Bestandteile. Bleibt er ohne Wirkung, beweist das keine Echtheit. Der Test ist nur ein grober Hinweis.
  • Aussehen und Farbe: Farbe und Glanz sagen wenig, weil auch vergoldete Stücke goldfarben sind.
  • Kratzen, Beißen, Säuren: Solche Versuche können das Stück beschädigen. Wir raten davon ab.

Schritt 3: Fachlich prüfen lassen

Die Verbraucherzentrale nennt drei Stellen, die den Feingehalt mit geeigneten Verfahren feststellen können, etwa mit einem Säuretest oder einer Röntgenfluoreszenzanalyse:

Stelle Hinweis laut Verbraucherzentrale
Scheideanstalten können den Feingehalt feststellen
Örtliche Edelmetallhändler können den Feingehalt feststellen
Juweliere können den Feingehalt feststellen

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, vorher zu fragen, welche Kosten für die Prüfung anfallen. Wer prüfen lässt, um danach zu verkaufen, sollte laut Verbraucherzentrale bei Prüfung und Wertermittlung dabei sein. Mehr dazu unter Schmuck verkaufen.

Vergoldet, versilbert, Doublé

Vergoldete und versilberte Stücke haben nur eine Edelmetallschicht auf einem anderen Metall. Bei Doublé ist ebenfalls eine Goldschicht mit einem anderen Metall verbunden. Für solche Stücke ist eine Feingehaltsangabe nach § 8 FeinGehG ausgeschlossen, wenn die Ware mit anderen Metallen ausgefüllt ist oder metallisch verbundene Verstärkungen aus anderen Metallen hat. Wie Sie solche Stücke einordnen, lesen Sie unter Edelstahl und Modeschmuck.

Wenn der Stempel nicht stimmt

Für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts haftet nach § 7 FeinGehG der Verkäufer. Haben Sie ein Stück gekauft und die Prüfung zeigt einen deutlich niedrigeren Feingehalt, sprechen Sie den Verkäufer an. Die Fehlergrenze bei Schmuck liegt nach § 5 Abs. 2 bei zehn Tausendteilen.

Häufige Fragen

Ist Gold magnetisch?

Ein Magnettest ist nur ein grober Hinweis. Reagiert ein Stück nicht, ist das kein Beweis für Echtheit. Sicherheit gibt eine fachliche Prüfung.

Wo kann ich Schmuck ohne Stempel prüfen lassen?

Laut Verbraucherzentrale bei Scheideanstalten, Edelmetallhändlern und Juwelieren. Fragen Sie vorher nach den Kosten.

Beweist ein Stempel, dass Schmuck echt ist?

Nein. Ein falscher Stempel ist nach § 9 FeinGehG zwar eine Ordnungswidrigkeit, Gewissheit gibt aber nur eine Prüfung.

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