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Widerruf: Schmuck online kaufen und zurückgeben

Kaufen Sie Schmuck online, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht. Für einige Waren gibt es Ausnahmen. Grundlage sind §§ 312g, 355, 356, 357 und 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf gesetze-im-internet.de und der Artikel „Von Widerruf bis Umtausch“ der Verbraucherzentrale (Stand 13. August 2026), abgerufen am 27. Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Mann öffnet zu Hause ein online bestelltes Paket

Die Grundregeln

  • Recht: Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu.
  • Frist: Sie beträgt nach § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage.
  • Beginn: Beim Kauf von Waren beginnt sie nach § 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB, sobald Sie die Ware erhalten haben. Sie beginnt nach § 356 Abs. 3 nicht, bevor der Händler Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat.
  • Form: Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Händler und muss nach § 355 Abs. 1 keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  • Rückzahlung: Nach § 357 Abs. 1 BGB sind die Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren, auch die Kosten der Standardlieferung (§ 357 Abs. 2).

Wie Sie eine Widerrufsfrist allgemein berechnen, zeigt Möbel Online 123.

Rücksendung und Wertersatz

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie nach § 357 Abs. 5 BGB, wenn der Händler Sie vorher darüber informiert hat. Das gilt nicht, wenn der Händler sich bereit erklärt hat, die Kosten zu übernehmen. Wertersatz für einen Wertverlust schulden Sie nach § 357a Abs. 1 BGB, wenn Sie die Ware mehr genutzt haben, als zur Prüfung nötig war, und der Händler Sie korrekt belehrt hat.

Bei Schmuck lohnt eine versicherte Rücksendung mit Sendungsverfolgung. So können Sie die Absendung belegen.

Ausnahmen beim Schmuckkauf

Nach § 312g Abs. 2 BGB besteht das Widerrufsrecht bei bestimmten Verträgen nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist:

Ausnahme Wortlaut kurz Bezug zu Schmuck
Nr. 1 Waren nach individueller Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers kann Gravur und Anfertigung nach Maß betreffen
Nr. 3 versiegelte Waren, aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet, wenn die Versiegelung entfernt wurde Ohrstecker: Auslegungsfrage
Nr. 8 Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt Goldschmuck: Auslegungsfrage

Gravur und Anfertigung: Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel Maßanzüge, die auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind und oft nicht weiterverkauft werden können. Ob eine bestimmte Gravur darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab.

Ohrstecker: Ob Nr. 3 auf Ohrstecker anwendbar ist, ist eine Auslegungsfrage. Laut Verbraucherzentrale greift die Ausnahme nur bei Ware, die nicht wieder verkauft werden kann, ohne Gesundheit oder Hygiene zu beeinträchtigen. Kann die Ware nach einer Reinigung wieder verkauft werden, greift sie nicht. Fragen Sie vor dem Kauf beim Händler nach, wie er Ohrstecker behandelt.

Goldschmuck: Ob Nr. 8 auf Goldschmuck anwendbar ist, ist ebenfalls eine Auslegungsfrage. Eine feste Regel gibt es dazu nicht. Lesen Sie die Widerrufsbelehrung des Händlers und fragen Sie im Zweifel vor dem Kauf nach.

Umtausch ist etwas anderes

Laut Verbraucherzentrale gibt es kein gesetzliches Recht auf Umtausch, wenn Ihnen Farbe oder Größe nachträglich nicht gefallen, etwa nach einem Kauf im Laden. Der Händler kann ihn freiwillig einräumen. Ist der Schmuck mangelhaft, gelten die Rechte aus der Reklamation. Damit die Größe gleich passt, hilft der Rechner unter Ringgröße.

Häufige Fragen

Kann ich einen Ring mit Gravur zurückgeben?

Bei Waren nach individueller Bestimmung besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ob eine Gravur darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab.

Wie lange kann ich online gekauften Schmuck widerrufen?

14 Tage nach § 355 Abs. 2 BGB, beim Warenkauf ab Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB).

Sind Ohrstecker vom Widerruf ausgeschlossen?

Das ist eine Auslegungsfrage zu § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB. Fragen Sie den Händler vor dem Kauf, wie er das handhabt.

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