Ratgeber

Feingehalt: Tausendteile und Karat umrechnen

Der Umrechner oben rechnet Karat in Tausendteile um und zeigt den Feinmetallanteil Ihres Schmuckstücks. Die rechtlichen Angaben stammen aus dem Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (FeinGehG) auf gesetze-im-internet.de, Stand 31.08.2015. Die Zuordnung der Stempel zu Karat stammt von der Verbraucherzentrale, Artikel „Gold verkaufen“ (Stand 29. Januar 2026). Beide Quellen haben wir am 27. Oktober 2026 abgerufen.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Zwei goldene Ringe liegen auf einem Holztisch

Feingehalt umrechnen

Karat
Tausendteile
Feinmetallanteil
Feinmetall
Reiner Materialwert

Feingehalt in Tausendteilen und Fehlergrenze 10 Tausendteile bei Schmuck nach § 5 FeinGehG (gesetze-im-internet.de, Stand 31.08.2015; die Fehlergrenze gilt beim Einschmelzen des ganzen Stücks); Zuordnung 333/585/750 zu 8/14/18 Karat laut Verbraucherzentrale; Karat = Anteil in Vierundzwanzigsteln (Rechenregel). Den Kurs geben Sie selbst ein, der Rechner holt keine Kurse. Der Materialwert ist kein Ankaufpreis.

Was der Feingehalt angibt

Der Feingehalt sagt, wie viel reines Edelmetall in einer Legierung steckt. Nach § 5 Abs. 1 FeinGehG wird er bei Schmuck aus Gold und Silber in Tausendteilen angegeben. Die Zahl 585 bedeutet also: 585 von 1.000 Gewichtsteilen sind Gold, der Rest sind andere Metalle.

Schmuck darf nach § 5 Abs. 1 FeinGehG in jedem Feingehalt gestempelt werden. Für goldene und silberne Geräte, etwa Besteck, gelten nach § 2 strengere Mindestwerte: 585 Tausendteile bei Gold, 800 bei Silber.

Karat und Tausendteile

Karat ist der Anteil in Vierundzwanzigsteln. 24 Karat stehen für reines Gold. Die Umrechnung ist eine reine Rechenregel:

  • Tausendteile = Karat / 24 × 1.000
  • Karat = Tausendteile × 24 / 1.000

Die üblichen Stempel ergeben rechnerisch diese Werte:

Stempel Goldanteil Karat rechnerisch Karat laut Verbraucherzentrale
333 33,3 % 7,99 8
375 37,5 % 9,00 keine Angabe
585 58,5 % 14,04 14
750 75,0 % 18,00 18
916 91,6 % 21,98 keine Angabe
999 99,9 % 23,98 24

Die Verbraucherzentrale nennt 585 die häufigste Legierung bei Schmuck. Sie sehen auch: 14 Karat ergeben rechnerisch 583,3 Tausendteile, gestempelt wird aber 585. Gestempelter Wert und Rechnung weichen also leicht voneinander ab.

Bei Silber ist eine Karatangabe nicht üblich. Hier steht der Stempel direkt für den Anteil, zum Beispiel 925 für 92,5 % Silber.

Wie genau der Stempel stimmen muss

Nach § 5 Abs. 2 FeinGehG darf die Fehlergrenze bei Schmuck zehn Tausendteile nicht überschreiten, wenn der Gegenstand im Ganzen eingeschmolzen wird. Für Geräte gelten nach § 2 Abs. 2 engere Grenzen: höchstens fünf Tausendteile bei Gold und acht bei Silber unter dem angegebenen Wert.

Für die Richtigkeit des Feingehalts haftet nach § 7 FeinGehG der Verkäufer. Was Sie bei einer Abweichung tun können, lesen Sie unter Reklamation. Wie ein Stempel aufgebaut ist, erklärt die Seite Punzen.

So nutzen Sie den Umrechner

Wählen Sie Gold oder Silber und geben Sie Karat oder Tausendteile ein. Mit dem Gewicht in Gramm zeigt der Umrechner den Feinmetallanteil. Tragen Sie zusätzlich einen Kurs in Euro je Gramm Feinmetall ein, erhalten Sie den reinen Materialwert. Den Kurs geben Sie selbst ein, einen Live-Kurs gibt es hier nicht.

Ein Beispiel: 10 Gramm Schmuck mit Stempel 585 enthalten 5,85 Gramm Feingold. Bei angenommenen 100 Euro je Gramm ergibt das 585 Euro Materialwert. Laut Verbraucherzentrale zahlen Ankäufer weniger als den Materialwert. Mehr dazu unter Schmuck verkaufen.

Häufige Fragen

Ist 585 Gold das Gleiche wie 14 Karat?

Laut Verbraucherzentrale entspricht 585 Gold 14 Karat. Rechnerisch sind 585 Tausendteile 14,04 Karat, 14 Karat sind 583,3 Tausendteile.

Darf Schmuck mit 333 gestempelt werden?

Ja. Nach § 5 Abs. 1 FeinGehG darf Schmuck in jedem Feingehalt gestempelt werden. Die Mindestwerte aus § 2 gelten für Geräte, nicht für Schmuck.

Wie viel darf der echte Feingehalt vom Stempel abweichen?

Bei Schmuck höchstens zehn Tausendteile, wenn das Stück im Ganzen eingeschmolzen wird (§ 5 Abs. 2 FeinGehG).

Weiterlesen