Ratgeber
Schmuck online kaufen: Angaben prüfen, sicher bestellen
Beim Online-Kauf sehen Sie Schmuck nur auf Bildern. Umso wichtiger sind die Angaben des Händlers. Grundlage dieser Seite sind Art. 246a § 1 EGBGB, §§ 312g, 355 und 475 BGB, das Feingehaltsgesetz (FeinGehG, Stand 31.08.2015), alle auf gesetze-im-internet.de, sowie die Seite „Nickellässigkeit von Schmuckwaren aus dem Internethandel“ des LGL Bayern, abgerufen am 27. Oktober 2026.

Was der Händler angeben muss
Nach Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB muss ein Online-Händler Ihnen vor dem Kauf unter anderem diese Informationen geben:
- Eigenschaften der Ware: die wesentlichen Eigenschaften in angemessenem Umfang (Nr. 1)
- Identität: Handelsname und Anschrift (Nr. 2)
- Kontakt: Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Nr. 3)
Bei Schmuck gehören zu den wesentlichen Eigenschaften vor allem Material, Feingehalt, Gewicht, Größe und gegebenenfalls Steine. Fehlt etwas davon, fragen Sie vor der Bestellung nach.
Material und Feingehalt prüfen
| Angabe | Darauf achten | Grundlage |
|---|---|---|
| Feingehalt | Angabe in Tausendteilen, etwa 585 oder 925 | § 5 Abs. 1 FeinGehG |
| Haftung | Für den angegebenen Feingehalt haftet der Verkäufer | § 7 FeinGehG |
| Gefüllte Ware | Darf keinen Feingehalt tragen | § 8 Abs. 1 FeinGehG |
| Nickel | Höchstwerte 0,5 bzw. 0,2 µg/cm² je Woche | REACH Anhang XVII laut LGL |
| Hersteller | Kontaktanschrift und Produktkennung | laut LGL nach Produktsicherheitsgesetz |
„Vergoldet“ und „Gold“ sind nicht dasselbe. Was die Zahlen im Stempel bedeuten, erklärt Feingehalt. Das LGL fand 2021 und 2022 bei Schmuck aus dem Internethandel auch Stücke, bei denen Kontaktanschrift oder Produktkennung fehlten.
Die richtige Größe
Bei Ringen messen Sie die Größe vorher selbst und prüfen Sie, ob der Händler die Größe als Umfang oder als Durchmesser angibt: Ringgröße berechnen. Bei Ketten und Armbändern achten Sie auf die angegebene Länge in Zentimetern.
Versand und Versicherung
Beim Kauf durch Verbraucher bei einem Unternehmer trägt in der Regel der Händler das Risiko, dass die Ware auf dem Versandweg verloren geht oder beschädigt wird. Das folgt aus § 475 Abs. 2 BGB. Die Gefahr geht nur dann früher auf Sie über, wenn Sie selbst den Transporteur beauftragt haben.
Prüfen Sie die Sendung bei Ankunft. Dokumentieren Sie Schäden an Verpackung oder Ware mit Fotos.
Widerruf und Rückgabe
Beim Online-Kauf haben Sie nach § 312g Abs. 1 und § 355 Abs. 2 BGB in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gravur oder Anfertigung (§ 312g Abs. 2 Nr. 1). Bei Ohrsteckern und Goldschmuck ist die Anwendung weiterer Ausnahmen eine Auslegungsfrage. Lesen Sie vor dem Kauf die Widerrufsbelehrung des Händlers. Mehr dazu unter Widerruf.
Zahlung
Prüfen Sie vor dem Bezahlen, ob der Händler Name, Anschrift und Kontaktdaten nennt, wie es Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EGBGB verlangt. Fehlen diese Angaben, ist Vorsicht angebracht. Welche Zahlungsarten angeboten werden, entscheidet der Händler.
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Häufige Fragen
Muss ein Online-Händler den Feingehalt angeben?
Er muss nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB die wesentlichen Eigenschaften der Ware nennen. Gibt er einen Feingehalt an, haftet er nach § 7 FeinGehG für dessen Richtigkeit.
Wer haftet, wenn Schmuck beim Versand verloren geht?
Beim Verbrauchsgüterkauf in der Regel der Händler (§ 475 Abs. 2 BGB), außer Sie haben den Transporteur selbst beauftragt.
Kann ich online gekauften Schmuck zurückschicken?
In der Regel ja, innerhalb von 14 Tagen nach § 355 Abs. 2 BGB. Ausnahmen regelt § 312g Abs. 2 BGB.
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