Ratgeber
Punzen: Was der Stempel auf Schmuck aussagt
Eine Punze ist ein eingeschlagener oder eingeprägter Stempel. Bei Gold- und Silberwaren gibt er vor allem den Feingehalt an. Welche Regeln dafür gelten, steht im Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (FeinGehG) auf gesetze-im-internet.de, Stand 31.08.2015, abgerufen am 27. Oktober 2026. Eine Sammlung einzelner Herstellerzeichen bieten wir nicht an.

Was der Stempel auf Schmuck angibt
Nach § 1 FeinGehG dürfen Gold- und Silberwaren in jedem Feingehalt hergestellt werden. Eine Angabe des Feingehalts ist aber nur nach den Regeln des Gesetzes erlaubt. Für Schmuck heißt das:
- Tausendteile: Nach § 5 Abs. 1 wird der Feingehalt in Tausendteilen angegeben, zum Beispiel 585 oder 925.
- Jeder Feingehalt: Schmuck darf nach § 5 Abs. 1 in jedem Feingehalt gestempelt werden, also auch mit 333.
- Fehlergrenze: Nach § 5 Abs. 2 höchstens zehn Tausendteile, wenn das Stück im Ganzen eingeschmolzen wird.
Eine Angabe nur in Karat, etwa „14K“, ist keine Angabe in Tausendteilen im Sinne von § 5 Abs. 1. Wie Karat und Tausendteile zusammenhängen, zeigt die Seite Feingehalt.
Geräte haben eigene Regeln
Für goldene und silberne Geräte, etwa Besteck, verlangt § 3 FeinGehG ein Stempelzeichen, das die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts zeigt, für das gestempelt wurde. Die Form dieses Zeichens legt eine Rechtsverordnung fest. Nach § 5 Abs. 3 darf genau dieses Zeichen auf Schmuck nicht angebracht werden.
Ein Firmen- oder Herstellerzeichen verlangt das Gesetz bei Schmuck nach dem Wortlaut von § 5 nicht ausdrücklich. Fehlt es, ist der Stempel deshalb nicht falsch.
| Ware | Mindestwert für die Angabe | Stempel zeigt | Abweichung höchstens |
|---|---|---|---|
| Schmuck | keiner (§ 5 Abs. 1) | Tausendteile | 10 Tausendteile (§ 5 Abs. 2) |
| Goldene Geräte | 585 (§ 2 Abs. 1) | Tausendteile und Firma (§ 3) | 5 Tausendteile (§ 2 Abs. 2) |
| Silberne Geräte | 800 (§ 2 Abs. 1) | Tausendteile und Firma (§ 3) | 8 Tausendteile (§ 2 Abs. 2) |
Schmuck aus dem Ausland
Importierte Gold- und Silberwaren, deren Feingehalt anders bezeichnet ist als im deutschen Gesetz vorgesehen, dürfen nach § 6 FeinGehG nur verkauft werden, wenn sie zusätzlich einen Stempel nach dem FeinGehG tragen.
Wann ein Stempel verboten ist
- Gefüllte Ware: Ist ein Stück mit anderen Metallen ausgefüllt, darf nach § 8 Abs. 1 kein Feingehalt angegeben werden. Dasselbe gilt nach § 8 Abs. 2 bei metallisch verbundenen Verstärkungen aus anderen Metallen.
- Unechte Ware: Gold- oder silberähnliche Waren mit einem Feingehaltsstempel zu versehen, ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße kann nach § 9 Abs. 3 bis zu 5.000 Euro betragen.
Ein Stempel ist ein Hinweis, aber kein Beweis. Wie Sie Zweifel klären, lesen Sie unter Echtheit prüfen.
Häufige Fragen
Muss auf Goldschmuck ein Herstellerzeichen stehen?
Nach dem Wortlaut von § 5 FeinGehG ist für Schmuck nur die Angabe in Tausendteilen geregelt. Das Firmenzeichen nach § 3 betrifft Geräte und darf nach § 5 Abs. 3 auf Schmuck nicht stehen.
Was bedeutet ein Stempel 585 ohne weitere Zeichen?
Er gibt einen Feingehalt von 585 Tausendteilen an, also 58,5 % Gold. Die Abweichung darf höchstens zehn Tausendteile betragen (§ 5 Abs. 2 FeinGehG).
Darf vergoldeter Schmuck einen Feingehaltsstempel tragen?
Goldähnliche Waren mit einem Feingehaltsstempel zu versehen, ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 FeinGehG eine Ordnungswidrigkeit.
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