Ratgeber
Nickel in Schmuck: Grenzwerte und Kaufhinweise
Nickel steckt in vielen Legierungen, auch in Schmuck. Für die Menge, die ein Schmuckstück an die Haut abgeben darf, gibt es europäische Grenzwerte. Grundlage sind zwei Seiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): „Nickel in Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt“ (aktualisiert 19.02.2021) und „Nickellässigkeit von Schmuckwaren aus dem Internethandel“, beide abgerufen am 27. Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.

Warum Nickel eine Rolle spielt
Laut LGL zählt Nickel zu den häufigsten Kontaktallergenen in Europa. Nickel kann in Modeschmuck wie Ohrringen, Halsketten oder Armreifen enthalten sein, aber auch in Jeansknöpfen, Nieten oder Spielwaren. Für das Entstehen einer Sensibilisierung oder allergischen Reaktion ist laut LGL vor allem entscheidend, wie viel Nickel ein Gegenstand freisetzt. Wie empfindlich jemand reagiert, ist laut LGL sehr unterschiedlich.
Grenzwerte nach REACH
Seit 2009 begrenzt Anhang XVII der europäischen REACH-Verordnung die Nickelabgabe. Das LGL nennt diese Werte:
| Gegenstand | Höchstwert für die Nickelabgabe |
|---|---|
| Stäbe in durchstochenen Körperteilen, etwa Ohrstecker und Piercings | 0,2 µg/cm² je Woche |
| Erzeugnisse mit unmittelbarem und längerem Hautkontakt | 0,5 µg/cm² je Woche |
Wie geprüft wird, legen laut LGL die europäischen Normen EN 1811 und EN 12472 fest. Dabei liegt eine Probe nach einer Vorbehandlung eine Woche in künstlicher Schweißlösung. Danach wird gemessen, wie viel Nickel in die Lösung übergegangen ist.
Was Untersuchungen von Onlineware zeigten
Das LGL hat 2021 und 2022 insgesamt 27 Schmuckproben aus dem Internethandel untersucht, darunter Ohrringe, Halsketten, Armbänder und Armbanduhren. Das Ergebnis laut LGL:
- 20 Proben waren nicht zu beanstanden.
- Bei vier Proben (14,8 %) war die Nickelabgabe zu beanstanden.
- Bei drei weiteren Proben fehlten Pflichtangaben, etwa die Kontaktanschrift des Herstellers oder eine Produktkennung.
- In zwei Fällen sah das LGL ein Gesundheitsrisiko, die Ware wurde zurückgenommen.
Die Zahlen beziehen sich nur auf diese Stichprobe und sind nicht auf den ganzen Markt übertragbar.
Was „nickelfrei“ heißt
Die beiden LGL-Seiten definieren den Begriff „nickelfrei“ nicht. Rechtlich maßgeblich sind die Grenzwerte für die Nickelabgabe. Steht „nickelfrei“ in einer Produktbeschreibung, fragen Sie den Händler, was genau damit gemeint ist und ob ein Prüfnachweis vorliegt.
Worauf Sie beim Kauf achten können
- Material: Fragen Sie nach der genauen Legierung, auch bei Weißgold und Edelstahl. Mehr dazu unter Goldschmuck und Edelstahl und Modeschmuck.
- Ohrstecker und Piercings: Hier gilt der strengere Wert von 0,2 µg/cm² je Woche.
- Kennzeichnung: Prüfen Sie, ob Hersteller und Kontaktanschrift angegeben sind. Fehlende Angaben führten laut LGL zu drei der sieben Beanstandungen.
- Rückgabe: Ob Ohrstecker zurückgegeben werden können, ist eine Auslegungsfrage. Mehr dazu unter Widerruf.
Bei Hautreaktionen hilft eine ärztliche Abklärung.
Häufige Fragen
Welcher Nickel-Grenzwert gilt für Ohrstecker?
Laut LGL 0,2 µg/cm² je Woche für Stäbe, die in durchstochene Körperteile eingeführt werden. Grundlage ist Anhang XVII der REACH-Verordnung.
Gilt der Grenzwert auch für Uhren und Armbänder?
Laut LGL gilt 0,5 µg/cm² je Woche für Erzeugnisse, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen. Das LGL hat auch Uhren und Armbänder untersucht.
Ist Schmuck mit der Angabe nickelfrei immer frei von Nickel?
Die LGL-Seiten definieren den Begriff nicht. Fragen Sie den Händler, was gemeint ist und ob ein Prüfnachweis vorliegt.
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