Ratgeber
Silberschmuck: 925, 800 und was der Stempel sagt
Silberschmuck ist wie Goldschmuck meist eine Legierung. Der Stempel nennt den Silberanteil in Tausendteilen. Die rechtlichen Angaben stammen aus dem Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (FeinGehG) auf gesetze-im-internet.de, Stand 31.08.2015, abgerufen am 27. Oktober 2026.

Was 925 und 800 bedeuten
Nach § 5 Abs. 1 FeinGehG wird der Feingehalt bei Schmuck aus Silber in Tausendteilen angegeben. Daraus ergibt sich:
| Stempel | Silberanteil | Anteil anderer Metalle |
|---|---|---|
| 800 | 80,0 % | 20,0 % |
| 835 | 83,5 % | 16,5 % |
| 925 | 92,5 % | 7,5 % |
| 999 | 99,9 % | 0,1 % |
Die Prozentwerte sind aus dem Stempel errechnet. Eine Karatangabe ist bei Silber nicht üblich. Jeden Wert rechnen Sie auch mit dem Umrechner nach: Feingehalt umrechnen.
Schmuck und Geräte: zwei verschiedene Regeln
Das Gesetz unterscheidet zwischen Schmuck und Geräten, etwa Besteck oder Tafelgeschirr:
- Geräte: Nach § 2 Abs. 1 FeinGehG darf der Feingehalt auf silbernen Geräten nur mit 800 oder mehr Tausendteilen angegeben werden. Der echte Wert darf nach § 2 Abs. 2 höchstens acht Tausendteile darunter liegen.
- Schmuck: Nach § 5 Abs. 1 darf Schmuck in jedem Feingehalt gestempelt werden. Die Fehlergrenze beträgt nach § 5 Abs. 2 höchstens zehn Tausendteile, wenn das Stück im Ganzen eingeschmolzen wird.
Ein Silberring mit 835 ist also genauso zulässig gestempelt wie einer mit 925. Wie Stempel aufgebaut sind, lesen Sie unter Punzen.
Anlaufen und Beschichtung
Silber kann mit der Zeit dunkel anlaufen. Das ändert nichts am Feingehalt. Wie Sie Silber schonend reinigen, ohne ungeprüfte Hausmittel, lesen Sie unter Schmuck pflegen.
Manche Silberstücke sind rhodiniert, also mit einer dünnen Schicht aus Rhodium überzogen. Ob ein Stück beschichtet ist, steht in der Produktbeschreibung. Fehlt die Angabe, fragen Sie den Händler. Bei beschichteten Stücken gilt die Pflegeanleitung des Herstellers.
Versilbert ist nicht Silber
Ein versilbertes Stück hat nur eine Silberschicht auf einem anderen Metall. Ist eine Ware mit anderen Metallen ausgefüllt, darf nach § 8 Abs. 1 FeinGehG kein Feingehalt angegeben werden. Eine Ausnahme regelt § 9 Abs. 2 nur für versilberte Bestecke und Tafelgeräte, die einen Zahlenstempel für die Menge des aufgetragenen Silbers tragen dürfen. Für versilberten Schmuck gilt diese Ausnahme nach dem Wortlaut nicht.
Häufige Fragen
Ist 925 Silber echtes Silber?
Ja. Der Stempel 925 bedeutet 925 Tausendteile, also 92,5 % Silber. Die Angabe in Tausendteilen schreibt § 5 Abs. 1 FeinGehG vor.
Ist 800 Silber schlechter als 925?
Es enthält weniger Silber, 80 statt 92,5 %. Rechtlich sind beide Stempel bei Schmuck zulässig (§ 5 Abs. 1 FeinGehG).
Verliert angelaufenes Silber an Wert?
Der Feingehalt bleibt gleich, denn er beschreibt den Silberanteil der Legierung. Das Aussehen lässt sich mit schonender Pflege meist verbessern.
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